Erklärung zur Barrierefreiheit
Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit gem. § 9 b NBGG.
Die Hörzentrum Oldenburg gGmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den niedersächsischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2016/2102 ständig zu optimieren, um sie barrierefrei zugänglich zu machen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites sind mit den niedersächsischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.
Die Erklärung basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung. Sie gilt für die aktuellen im Internet erreichbaren Versionen dieser Websites.
Nicht barrierefreie Inhalte
Einige Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Dazu gehören insbesondere:
- PDF-Dokumente, die noch nicht barrierefrei überarbeitet wurden
- Eingebettete Medieninhalte ohne Untertitel oder Audiodeskription
- Einzelne Elemente in der Navigation oder auf Unterseiten, die nicht optimal mit Tastatur oder Screenreader bedienbar sind
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur barrierefreien Gestaltung unserer Website haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Bitte kontaktieren Sie uns unter:
Hörzentrum Oldenburg gGmbH
Marie-Curie-Straße 2, 26129 Oldenburg
Telefon: +49 441 2172-100
E-Mail: info@hz-ol.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit dieser Website nach vier Wochen nicht zufriedenstellend beantwortet wird, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landes Niedersachsen wenden:
Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG
im Büro der Nds. Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
beim Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Postfach 14130001 Hannover
Telefon: +49 511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Die Schlichtungsstelle soll Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und den Absendern der Web-Inhalte beilegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.06.2025 erstellt.
Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung gemäß § 3 BITV 2.0.